Leistungsspektrum
Jahresabschluß
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls ergänzt um den Anhang und den Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmenüberschussrechnung auf.
Steuererklärungen aller Art
Beispiele für regelmäßig abzugebende Steuererklärungen:
1. Einkommensteuererklärung bei natürlichen Personen
2. Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen
3. Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Unternehmern
4. Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieben
5. Lohnsteueranmeldung
6. Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage (ESt 1B) [1] bei Mitunternehmerschaften
Für spezielle Situationen sind weitere Steuererklärungen vorgeschrieben, wie:
Erbschaftsteuererklärung, Schenkungssteuererklärung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung (Fibu) ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens.
Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt, welche den Gewinn oder Verlust des Unternehmens gegenüber internen und externen Stellen nachweist. Die Finanzbuchhaltung ist für gewisse Unternehmensformen verpflichtend.
Im Gegensatz dazu dient die Betriebsbuchführung oder Kostenrechnung nur der innerbetrieblichen Abrechnung (nicht verpflichtend). Sie enthält eine Aufgliederung in Kostenstellen bzw. eine Kostenträgerrechnung.
In größeren Unternehmen ist eine Aufteilung der Buchhaltung in eine Debitoren-, Kreditoren- und Finanzbuchhaltung üblich.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Daneben obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Daneben befasst sie sich in kleineren Unternehmen häufig auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen.
Steuerliche Beratung
Ich berate Sie z.B. bei folgenden Themen:
– Rechtsformwahl
– Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung
– Vergleich Leasing/bzw. Finanzierung
– Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
– Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
– Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten
– Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Verträgen
– Steuerbescheidprüfung
– Mitwirkung bei Bankgesprächen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
z.B. Analyse Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung der laufenden Buchhaltung, Aufzeigen von Einsparpotentialen.
Existenzgründungsberatung
Bevor man den Schritt in die Selbständigkeit wagt, ist eine grundlegende Beratung durch den Steuerberater äußerst sinnvoll.
Stichpunkte:
– Chancen/Risiken
– Preisgestaltung
– Tipps für schnelleren Erfolg
– Sinnvolle Unterstützung bei der steuerlichen Erfassung
– Vermeidung Scheinselbständigkeit
Ich unterstütze und berate Sie bei der Erstellung eines
– Rentabilitätsplans
– Liquiditätsplans
– Kapitalbedarfsplans
– Finanzierungsplans
– Businessplans.